Zahnklinik Hahs – geprüfte Zahnklinik der Techniker Krankenkasse
Die Zahnklinik Hahs in Szczecin (Polen) freut sich, ab dem 11.Mai 2011 eine geprüfte Vertragsklinik der Techniker Krankenkasse (TK) zu sein.
Die Techniker Krankenkasse (TK) ist eine der modernsten und leistungsfähigsten Krankenkassen. Sie vertritt die Interessen ihrer Versicherten und setzt sich für ein leistungsstarkes, nachhaltig finanzierbares und auf Wettbewerb basierendes Gesundheitssystem ein.
Überlegen Sie: Wie finde ich einen Zahnarzt im Ausland, wenn ich einen Zahnersatz benötige? Es war noch nie so einfach!
Die Techniker Krankenkasse hat für Sie die Qualität von Zahnkliniken in Polen geprüft und mit der Zahnklinik Hahs in Stettin einen direkten Vertrag geschlossen. Die TK - Versicherten können sichergehen, dass Sie bei der Zahnklinik Hahs Behandlungsmöglichkeiten erhalten, die mit deutschen Standards mindestens vergleichbar sind.
Dank Direktabrechnung sparen Sie schneller!
Zwischen der Zahnklinik Hahs und der Techniker Krankenkasse wurde eine Direktabrechnung vereinbart. Aufgrund der Kooperationsvereinbarung werden die von der TK bewilligten Festzuschüsse für die prothetischen Leistungen direkt zwischen unserer Klinik und TK abgerechnet. Sie müssen den Kassenanteil somit nicht vorlegen. Den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse können wir für Sie schon bei der Erstuntersuchung ausrechnen.
Das bedeutet, dass der vor dem Behandlungsbeginn bewilligte Festzuschuss in der Zahnklinik Hahs von der Gesamtrechnung in Abzug gebracht wird. Sie als Versicherte bezahlen nur Ihren Eigenanteil für prothetische Leistungen vor Ort in der Zahnklinik Hahs. Wenn Sie sich für die Mehrleistungen entscheiden, die über die Regelversorgung hinausgehen, tragen Sie zusätzliche Kosten hierfür selbst. Da wir direkt über die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit der TK abrechnen können, müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Über Ihren Eigenanteil erhalten Sie von uns eine separate Rechnung.
Weitere Einzelheiten zum Festzuschuss und unter welchen Voraussetzungen sich der TK-Zuschuss erhöht, lesen Sie hier:
Das zahlt die TK bei Zahnersatz
Höhere Ersparnisse dank der Bonusregelung
Wenn Sie in den letzten fünf Jahren Ihr Bonusheft sorgfältig gepflegt haben und regelmäßig die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen haben, was von dem Zahnarzt in einem Bonusheft bestätigt wurde, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge sogar um 30 Prozent. Der verbleibende Betrag ist Ihr Eigenanteil (d.h. der Preisunterschied zwischen dem Gesamtpreis und der Festzuschusshöhe).
Für TK – Versicherten kostenlose prothetische und kieferorthopädische Erstuntersuchung
Die Zahnklinik Hahs möchte Sie zur persönlichen Untersuchung und Röntgendiagnostik einladen, um sich konkret zu Ihren Behandlungsmöglichkeiten und Behandlungskosten äußern zu können. Dabei entstehen hierfür für Sie keine Kosten. Die kostenlose Beratung enthält eine Panoramaaufnahme aller Zähne des Ober- und Unterkiefers, die Untersuchung zur Diagnose von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und schriftliche Niederlegung eines Heil- und Kostenplanes. Bei einer kieferorthopädischen Planung sind die Patienten von den Kosten für kieferorthopädische Untersuchung, Kefalometrie und Bissnahme für das Erstellen von orientierten Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung befreit. Bei der implantologischen Untersuchung - ist für eine verbindliche Diagnose über eine Implantatversorgung manchmal eine DVT (Digitale Volumentomographie) erforderlich. Je nachdem welcher Bereich analysiert wird, kostet eine CT- Aufnahme 200 –700 PLN (ca. 50 - 180 Euro).
Für TK – Versicherten kostenlose konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen und Behandlung von Parodontopathien
Die Zahnklinik Hahs freut sich, ab dem 1. Januar 2018 als eine geprüfte Vertragsklinik der Techniker Krankenkasse (TK) nicht nur mit prothetischen Leistungen, sondern auch mit Begleitleistungen für die Patienten der TK – Krankenkasse zur Verfügung zu stehen.
Generell gehören konservierende Behandlungen wie z. B. Zahnsteinreinigungen (harter Zahnbeläge), Füllungen, Wurzelbehandlungen, Zahn- und Wurzelentfernungen, Wurzelspitzenresektionen, Operation von Zysten, zu kostenfreien und nicht genehmigungspflichtigen Kassenleistungen. Die Befundaufnahme und Erstellung des Heil- und Kostenplanes ist für die Parodontalbehandlung kostenfrei bei Kassenpatienten und wird vor Ort abgerechnet. Auch bei der Diagnose von großen Mengen an Konkrementen bzw. Taschentiefen und bei weiteren Parodontitisdiagnosen wie zum Beispiel chronische oder aggressive Parodontitis sind die Par-Behandlungsmaßnahmen für TK - Versicherte gebührenfrei.
Für TK – Versicherten nicht genehmigungspflichtige Festzuschussgruppen
Die Festzuschüsse für Reparatur, Wiederherstellung und Erweiterung von Zahnersatz wie z. B. Auffüllen oder Wiederbefestigung von Sekundärteleskopkronen, Protheseerweiterung, Reparatur der Prothese, Wiederherstellung von festsitzendem, rezementierbarem Zahnersatz, Verblendungsaustausch werden direkt mit der Techniker Krankenkasse gebührenfrei abgerechnet. Eine Unterfütterung bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz oder tota