Ab dem 1. Mai 2004 gehört Polen zur EU
Wer sich in der Zahnklinik HAHS behandeln lässt, bekommt von der Krankenkasse den gleichen Pflichtenanteil wie in Deutschland erstattet (SGB V, § 13, Absätze 4 bis 6).
Festzuschüsse für den Zahnersatz: Regelung ab 1.Januar 2005.
Für gesetzlich Versicherte gilt ab dem 1. Januar 2005 ein Zuschuss-System für den Zahnersatz: Die Krankenkassen bezahlen dann Festzuschüsse. Das heißt: Für einen bestimmten Befund gibt es immer denselben Festbetrag als Zuschuss. Dieser deckt 50 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung ab. Dies ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die "Standardtherapie" ist.
Vorteile im neuen Festzuschuss-System für den Zahnersatz:
- der Patient hat größere Wahlmöglichkeiten als bisher, denn er erhält seinen Festzuschuss auch für die Arten des Zahnersatzes, die bisher nicht bezuschusst wurden, wie z.B. Implantaten.
- der Patient profitiert dann allein davon, wenn die Rechnung für den Zahnersatz sinkt - zum Beispiel, weil die Zahnbehandlung in Polen durchgeführt wird. Er muss den Preisvorteil vom Zahnersatz nicht mit der Kasse teilen, da er einen fixen Zuschuss erhält.
Weiterhin bares Geld wert: Das Bonusheft
Das Bonussystem gilt weiterhin: Wer regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält einen höheren Festzuschuss für den Zahnersatz. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren um 30 Prozent.
Notwendige Unterlagen auf Deutsch erhältlich
Alle versicherten Patienten, die sich bei uns behandeln lassen, haben das Recht nach der erbrachten Behandlung den Zuschuss von der deutschen Krankenkasse zu erlangen. Wir geben uns alle Mühe, damit unsere Patienten aus Deutschland von diesem Recht Gebrauch machen können. Unsere deutschen Patienten erhalten in der Zahnklinik:
- Heil- und Kostenplan in der deutschen Sprache (i.d.R. eine Stunde nach dem Konsultationsgespräch)
- Die Rechnungen in der deutschen Sprache
Unsere Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Krankenversicherern
Wir haben sehr gute Verbindungen zu deutschen Krankenkassen - gesetzliche wie auch private. Vielen Hundert Patienten die wir behandelten, wurden Behandlungskostenanteile problemlos erstattet. Wir haben schnell und komplikationslos zusammen gearbeitet mit:
- Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) wie z.B. AOK Brandenburg oder AOK Berlin
- Ersatzkassen (EK) wie z.B. Barmer Ersatzkasse oder DAK - Deutsche Angestellten Krankenkasse oder Techniker Krankenkasse – TK
- Barmer Ersatzkasse wie z.B. DAK - Deutsche Angestellten Krankenkasse oder Techniker Krankenkasse – TK
- Innungskrankenkassen (IKK) wie z.B. IKK Brandenburg und Berlin oder IKK Hamburg
- mehreren Betriebskrankenkassen (BKK)
- mehreren privaten Krankenversicherern